Reisehilfe

Hier erhalten Sie nützliche Informationen, um sich im ÖV-Alltag besser zu recht zu finden.

Handicap

Reisen mit Gehbehinderung

Reisende mit einer Behinderung sind ermächtigt eine Begleitperson und/oder einen Führerhund unentgeltlich mitzunehmen. Der/die Reisende mit einer Behinderung oder die Begleitperson muss im Besitze eines Fahrausweises sein und den entsprechenden Ausweis vorweisen können.

Im Seetal und im Freiamt verkehren Niederflurbusse.

Rollstuhl
Bitte benützen Sie die markierten Einstiege mit dem Rollstuhl-Symbol:

Das Fahrpersonal hilft jederzeit gerne beim Ein- und Ausstieg.

Gehbehinderte Personen
Bitte benützen Sie die Türe beim Chauffeur. Er kann Ihnen persönlich behilflich sein und die Türe manuell betätigen.

Reisen mit Sehbehinderung

Unser Fahrpersonal erteilt Ihnen gerne die nötigen Linien- und Fahrplaninformationen. Zudem sind unsere Busse mit einer automatischen Haltestellenansage ausgerüstet.

Reisen mit Hörbehinderung

Alle Busse sind mit einer optischen Fahrgastinformation ausgestattet.

Besondere Regelungen

Kinderwagen

Wenn Sie mehr Zeit zum Ein- oder Aussteigen benötigen, drücken Sie die blaue Kinderwagentaste (falls vorhanden) an der Tür. Das Fahrpersonal kann die Türen manuell betätigen und offen halten. Für einen Kinderwagen benötigt es kein zusätzliches Billett.

Fahrräder

Für Ihr Fahrrad oder einen Fahrradanhänger benötigen Sie ein separates Billett. Der Fahrpreis für das Fahrrad oder für den Fahrradanhänger rechnet sich anhand der Anzahl der durchfahrenen Zonenabschnitte.

GA und Halbtax-Abo Besitzer sowie Kinder von 6 bis 16 Jahren bezahlen den ermässigten Tarif.

Gruppen
Gruppen mit mehr als fünf Fahrrädern bitte am Vortag anmelden. 
Tel. +41 41 728 58 00

Transport/Haftung
Aus Platzgründen kann für den Fahrradtransport keine Garantie gegeben werden. Bei Platzmangel entscheidet das Fahrpersonal über die Mitnahme. Die Transportunternehmen ZVB und BSF lehnen jegliche Haftung für Transportschäden an Fahrrädern ab.

 

Hunde und Kleintiere

Für Hunde gilt der reduzierte Tarif. 

Ausnahme: In Taschen, Körben oder anderen geeigneten Behältern dürfen Hunde bis 30 cm Schulterhöhe (Risthöhe), Katzen und ähnlich zahme Tiere als Handgepäck unentgeltlich mitgeführt werden.

Benutzerordnung

Allgemein

Gültig in den Fahrzeugen und auf dem Areal der Zugerland Verkehrsbetriebe AG und des Busbetriebs Seetal-Freiamt. Den Anordnungen des Personals ist unverzüglich Folge zu leisten.

Essen, Trinken und Rauchen

Mit Ihrer Unterstützung sorgen wir für gutes Klima und saubere Fahrzeuge.

  • Rauchen, essen und Trinken ist in allen Fahrzeugen verboten.

Sicherheit und Vandalismus

Busse und Haltestellen sind öffentliche, aber keine rechtsfreie Räume:

  • Wände, Böden und andere Flächen dürfen weder beschriftet oder bemalt noch beschmiert, besprüht, beklebt oder sonst wie beschädigt werden.
  • Diebstahl oder Beschädigung von Eigentum der Zugerland Verkehrsbetriebe oder des Busbetriebs Seetal-Freiamt hat strafrechtliche Konsequenzen

Abfall / Zeitungen

Mit Ihrer Unterstützung sorgen wir für Ordnung und Sauberkeit.

  • Abfälle gehören in die dafür vorgesehene Behälter
  • Zeitungen sind in den dafür vorgesehenen Zeitungshaltern oder ausserhalb der Fahrzeuge zu entsorgen.

Rücksichtnahme

Bitte verhalten Sie sich so, dass sie niemanden behindern oder belästigen. Zum Beispiel:

  • Schuhe gehören nicht auf Sitzpolster
  • Hunde dürfen nicht frei herumlaufen
  • Es darf kein übermässiger Lärm erzeugt werden

Nur wenn's erlaubt ist

Für folgende Aktivitäten ist die offizielle Zustimmung der ZVB einzuholen:

  • Verkauf und Anbieten von Waren und Dienstleistungen
  • Verteilen von Flugblättern und Prospekten
  • Sammel- und Unterschriftenaktionen sowie Befragungen
  • Live-Musik / lautes Abspielen von Tonträgern

Verstösse / Strafverfolgung

Verstösse gegen die Benutzerordnung sowie das Nichtbefolgen von Anordnungen des Personals können zu Schadenersatzforderungen, Transportausschluss oder Strafverfolgung führen (Art. 22 BPG, Art. 59 VPB, Ziff 100 Tarif 600). Reinigungs- und Reparaturkosten werden den Verursachenden in Rechnung gestellt.

Zug, im Juli 2007 / revidiert Juli 2011