Reisehilfe
Hier erhalten Sie nützliche Informationen, um sich im ÖV-Alltag besser zu recht zu finden.
Handicap
Reisen mit Gehbehinderung
Reisende mit einer Behinderung sind ermächtigt eine Begleitperson und/oder einen Führerhund unentgeltlich mitzunehmen. Der/die Reisende mit einer Behinderung oder die Begleitperson muss im Besitze eines Fahrausweises sein und den entsprechenden Ausweis vorweisen können.
Im Seetal und im Freiamt verkehren Niederflurbusse.
Rollstuhl
Bitte benützen Sie die markierten Einstiege mit dem Rollstuhl-Symbol:
Das Fahrpersonal hilft jederzeit gerne beim Ein- und Ausstieg.
Gehbehinderte Personen
Bitte benützen Sie die Türe beim Chauffeur. Er kann Ihnen persönlich behilflich sein und die Türe manuell betätigen.
Reisen mit Sehbehinderung
Unser Fahrpersonal erteilt Ihnen gerne die nötigen Linien- und Fahrplaninformationen. Zudem sind unsere Busse mit einer automatischen Haltestellenansage ausgerüstet.
Reisen mit Hörbehinderung
Alle Busse sind mit einer optischen Fahrgastinformation ausgestattet.
Besondere Regelungen
Kinderwagen
Wenn Sie mehr Zeit zum Ein- oder Aussteigen benötigen, drücken Sie die blaue Kinderwagentaste (falls vorhanden) an der Tür. Das Fahrpersonal kann die Türen manuell betätigen und offen halten. Für einen Kinderwagen benötigt es kein zusätzliches Billett.
Fahrräder
Für Ihr Fahrrad oder einen Fahrradanhänger benötigen Sie ein separates Billett. Der Fahrpreis für das Fahrrad oder für den Fahrradanhänger rechnet sich anhand der Anzahl der durchfahrenen Zonenabschnitte.
GA und Halbtax-Abo Besitzer sowie Kinder von 6 bis 16 Jahren bezahlen den ermässigten Tarif.
Gruppen
Gruppen mit mehr als fünf Fahrrädern bitte am Vortag anmelden.
Tel. 041 728 58 00
Transport/Haftung
Aus Platzgründen kann für den Fahrradtransport keine Garantie gegeben werden. Bei Platzmangel entscheidet das Fahrpersonal über die Mitnahme. Die Transportunternehmen ZVB und BSF lehnen jegliche Haftung für Transportschäden an Fahrrädern ab.
Hunde und Kleintiere
Für Hunde gilt der reduzierte Tarif.
Ausnahme: In Taschen, Körben oder anderen geeigneten Behältern dürfen Hunde bis 30 cm Schulterhöhe (Risthöhe), Katzen und ähnlich zahme Tiere als Handgepäck unentgeltlich mitgeführt werden.